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NACH EINEM UNFALL?

 

Nach einem Unfall ist es erforderlich, die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert sowie in manchen Fällen die merkantile Wertminderung, die technische Wertminderung und den Restwert zu ermitteln.

Es steht grundsätzlich dem Geschädigten frei, einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadensumfang und Schadenshöhe zu beauftragen.

Ich stehe als objektiver, unabhängiger und neutraler Sachverständiger für Gutachten nach einem Unfall zur Verfügung.

 

AUFTRAG?

Ich stehe kurzfristig als Sachverständiger zur Verfügung! Ein Anruf unter 0664/3115907 oder ein E-Mail: w.sattlegger@sv-expertise.at genügt.

KOSTEN?

für Befund und Gutachten verrechne ich die Gebühr der Mühewaltung laut Gebührenanspruchsgesetz §48 der Sachverständigen für das Kraftfahrwesen.

. über den Wert eines Fahrzeugs, Bestandteils oder Zubehörs, die Kosten oder die Beschaffenheit einer durchgeführten Instandsetzung bei einem Wert bzw. einem Kostenbetrag:

bis 730 € ...............................................................56,20 €

über 730 €  bis 3.630 € .........................................84,10 €

über 3.630 € bis 7.270 € .....................................112,30 €

über 7.270 € bis 21.800 € ...................................140,30 €

über 21.800 € bis 36.340 € .................................168,40 €

über 36.340 € bis 72.670 € .................................224,40 €

über 72.670 € ......................................................280,40 €

Dazu kommen eventuelle Fahrtkosten, Softwarelizenzkosten, Kosten für Lichtbilder, Kosten für Kopien und Kosten für die Ausfertigung.

Alle Beträge exkl. USt.!

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