NACH EINEM UNFALL?
Nach einem Unfall ist es erforderlich, die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert sowie in manchen Fällen die merkantile Wertminderung, die technische Wertminderung und den Restwert zu ermitteln.
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Es steht grundsätzlich dem Geschädigten frei, einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadensumfang und Schadenshöhe zu beauftragen.
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Ich stehe als objektiver, unabhängiger und neutraler Sachverständiger für Gutachten nach einem Unfall zur Verfügung.
AUFTRAG?
Ich stehe kurzfristig als Sachverständiger zur Verfügung! Ein Anruf unter 0664/3115907 oder ein E-Mail: w.sattlegger@sv-expertise.at genügt.
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KOSTEN?
für Befund und Gutachten verrechne ich die Gebühr der Mühewaltung laut Gebührenanspruchsgesetz §48 der Sachverständigen für das Kraftfahrwesen.
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. über den Wert eines Fahrzeugs, Bestandteils oder Zubehörs, die Kosten oder die Beschaffenheit einer durchgeführten Instandsetzung bei einem Wert bzw. einem Kostenbetrag:
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bis 730 € ...............................................................56,20 €
über 730 € bis 3.630 € .........................................84,10 €
über 3.630 € bis 7.270 € .....................................112,30 €
über 7.270 € bis 21.800 € ...................................140,30 €
über 21.800 € bis 36.340 € .................................168,40 €
über 36.340 € bis 72.670 € .................................224,40 €
über 72.670 € ......................................................280,40 €
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Dazu kommen eventuelle Fahrtkosten, Softwarelizenzkosten, Kosten für Lichtbilder, Kosten für Kopien und Kosten für die Ausfertigung.
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Alle Beträge exkl. USt.!
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